Altgeräte-Entsorgung und Rücknahme

Wir sind als Vertreiber von Elektro- und Elektronikgeräten zur unentgeltlichen Rücknahme von Altgeräten verpflichtet. Nachfolgend informieren wir Sie über Ihre Pflichten als Endnutzer, über die von uns geschaffenen Rückgabemöglichkeiten und über die Bedeutung des Symbols der durchgestrichenen Abfalltonne.

Altgeräte gehören nicht in den Hausmüll

Endnutzer von Altgeräten sind gesetzlich verpflichtet, diese getrennt vom unsortierten Siedlungsabfall einer ordnungsgemäßen Entsorgung zuzuführen. Elektro- und Elektronikaltgeräte enthalten Wertstoffe, die wiederverwendet werden können, und Schadstoffe, die nicht in den Hausmüll gehören.

Bedeutung des Symbols der durchgestrichenen Mülltonne

Geräte, die das Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern tragen, dürfen nach dem Ende ihrer Nutzung nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Das Symbol befindet sich auf dem Gerät, seiner Verpackung oder in der Gebrauchsanweisung. Es bedeutet: Das Gerät ist getrennt zu sammeln und einer geeigneten Rückgabestelle zuzuführen.

Unsere Rückgabemöglichkeiten

Rückgabestelle ist unser Ladengeschäft:

Möbel & Küchen Mustermann GmbH
Am alten Marmorwerk 13
59556 Lippstadt
Deutschland

Rücknahme bei Kauf eines neuen Geräts (1:1): Beim Kauf eines neuen Elektrogeräts nehmen wir ein Altgerät der gleichen Geräteart, das im Wesentlichen dieselben Funktionen wie das neue Gerät erfüllt, unentgeltlich zurück. Liefern wir Ihnen das neue Gerät, holen wir das Altgerät zum Liefertermin bei Ihnen ab, wenn Sie das bei der Bestellung angeben; bei einer Selbstabholung geben Sie es am Abholort oder in dessen unmittelbarer Nähe ab; wo genau, stimmen Sie bitte mit uns ab.

Rücknahme von Kleingeräten ohne Neukauf (0:1): Altgeräte, deren äußere Abmessungen jeweils nicht mehr als 25 Zentimeter betragen, nehmen wir in haushaltsüblichen Mengen auch ohne den Kauf eines neuen Geräts unentgeltlich zurück, in unserem Ladengeschäft an der oben genannten Adresse. Die Rückgabe ist auf drei Altgeräte je Geräteart beschränkt.

Bitte stellen Sie ein zur Mitnahme angemeldetes Altgerät zum Liefertermin frei zugänglich im Haus bereit, z. B. an der Wohnungstür — vom Strom- und Wasseranschluss getrennt, Kühl- und Gefriergeräte abgetaut, Restwasser abgelassen, Einbaugeräte ausgebaut und ohne Batterien und Lampen.

Die unentgeltliche Rücknahme hängt nicht davon ab, welche Lieferart Sie wählen oder ob Sie weitere Leistungen wie Montage, Ausbau oder Anschluss buchen; solche Leistungen können wir gesondert berechnen.

Batterien, Akkus und Lampen vorher entnehmen

Altbatterien (auch Akkus), die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, müssen Sie vor der Abgabe zerstörungsfrei entnehmen und einer getrennten Entsorgung zuführen. Altbatterien nehmen wir unentgeltlich zurück; Sie können sie auch in den Sammelboxen des Handels oder bei einer kommunalen Sammelstelle abgeben. Mehr dazu in unseren Hinweisen zu Batterien. Lampen geben Sie bei einer kommunalen Sammelstelle oder einer Rücknahmestelle des Handels ab.

Bei lithiumhaltigen Batterien ist besondere Vorsicht geboten: Beschädigte, verformte oder aufgeblähte Zellen können sich entzünden. Entnehmen Sie sie nur gewaltfrei, kleben Sie die Pole ab und geben Sie beschädigte Batterien gesondert an einer Sammelstelle ab — niemals über den Hausmüll und niemals gemeinsam mit dem Altgerät.

Löschung personenbezogener Daten

Für das Löschen personenbezogener Daten auf dem zu entsorgenden Altgerät sind Sie selbst verantwortlich. Denken Sie dabei auch an vernetzte Haushaltsgeräte, auf denen Konten, Netzwerkzugänge oder Adressbücher gespeichert sein können.

Kommunale Sammelstellen

Unabhängig von unseren Rückgabemöglichkeiten können Sie Ihr Altgerät bei einer öffentlich-rechtlichen Sammelstelle Ihres Entsorgungsträgers (Wertstoffhof, Recyclinghof) oder bei einer anderen Rücknahmestelle des Handels abgeben. Die für Sie zuständige Sammelstelle nennt Ihnen Ihre Kommune.

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